Fenster-Ersatz (Renovation Altbau)

Fenstermasse:

Feinmasse werden vor Ort durch Firma RUF Fensterbau entnommen.
RUF Fensterbau haftet für deren Richtigkeit.
Die Öffnungsarten sind in der Auftragsbestätigung enthalten und bindend.

Demontage:

Infolge schlechter Bausubstanz können für eventuelle Beschädigungen an Verkleidungen, Plättli etc. keine Kosten geltend gemacht werden.

Damit eingeschlossen auch deren Nachfolgearbeiten.

Reinigung:

Räume werden von den Montagegruppen besenrein verlassen. Für die Endreinigung ist die Bauherrschaft zuständig.

Garantie:

2 Jahre für offene / 5 Jahre für verdeckte Mängel Norm SIA 118

Zahlungen:

90% entsprechend dem Arbeitsfortschritt.
100% innert 30 Tagen nach Rechnungstellung.

Akonto-Zahlungen:

Bei Auftragssummen ab 5000 CHF werden Akontozahlungen fällig:

- 1/3 bei Produktionsbeginn, Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung oder

- 2/3 bei Montagebeginn, Restzahlung 30 Tage nach Rechnungstellung

Eigentum:

Die Fenster/Jalousien (Ware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma RUF Fensterbau.